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Kurzbeschreibung

Reihe: Polizei & Wissenschaft

Die Missachtung von Richtervorbehalten bei der Anordnung von Strafverfolgungsmaßnahmen wird seit Jahrzehnten in der Rechtsprechung und Literatur heftig kritisiert. Das Bundesverfassungsgericht fordert unermüdlich, dass alle staatlichen Organe dafür zu sorgen haben, dass der verfassungsrechtliche Richtervorbehalt in der Praxis wirksam wird.

Der Autor nimmt dies zum Anlass, um sich mit der Verantwortungs- bzw. Kompetenzverteilung auf der Anordnungsebene von repressiven Maßnahmen zu befassen. Hierzu entwickelt er eine praxisorientierte Handlungskonzeption für die Polizei, mit dem Ziel einer effektiveren Wahrung des Richtervorbehalts. Dabei findet nicht nur eine Auseinandersetzung mit der Literatur und der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Richtervorbehalt statt, sondern es werden gleichermaßen die Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft und die Effektivität der Strafverfolgung berücksichtigt.

Einbezogen wird auch das komplexe Thema rund um kumulative Belastungen. Hierbei geht es insbesondere um die Frage nach der Eingriffsqualität von Maßnahmenpaketen sowie um die Frage, wer diese anordnen darf. Gerade bei der Bekämpfung der schweren und Organisierten Kriminalität ist der Einsatz von parallellaufenden Überwachungsmaßnahmen von großer Bedeutung für die Strafverfolgungspraxis.

Im Kontext der kumulativen Belastungen findet zudem eine tiefgreifende Auseinandersetzung mit längerfristigen technischen Observationsmaßnahmen, personalen Ermittlungen, legendierten Kontrollen und dem Zugriff auf Emails, die beim Provider zwischen- oder endgespeichert sind, statt.

Die Handlungskonzeption formuliert nicht nur Anforderungen und Vorkehrungen zur Stärkung des Richtervorbehalts durch die Polizei, sondern sie enthält auch Empfehlungen für Konkretisierungen in den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren sowie für den Gesetzgeber.